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   OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22   

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OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,11976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2022 - 13 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,11976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 13 PA 138/22 (https://dejure.org/2022,11976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81 Abs 3 AufenthG; § 81 Abs 4 AufenthG; § 81 Abs 5 AufenthG; § 84 Abs 2 S 1 AufenthG; § 84 Abs 2 S 2 AufenthG; § 80 Abs 5 VwGO; § 80 Abs 5 VwGO
    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis; Ausreisepflicht; Fiktion; Fortgeltungswirkung; Vollziehbarkeit; vorläufiger Rechtsschutz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2008 - 2 S 36.08

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis: Wiederaufleben der Fiktionswirkung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    Selbst aufgrund eines erfolgreichen Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (des Anfechtungsteils) einer Klage gegen die Titelversagung nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO - der im hier zu beurteilenden Eilverfahren 5 B 5578/21 ohnehin aufgrund der Antragsänderung vom 20. Januar 2022 (Bl. 49 der GA) nicht zur Entscheidung gestellt wurde - lebte die einmal beseitigte Fiktion oder Fortgeltungswirkung nicht wieder auf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2008 - OVG 2 S 36.08 -, AuAS 2008, 184, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Erst eine Aufhebung des Bescheides vom 6. August 2021 durch behördliche oder unanfechtbare gerichtliche Entscheidung - hier etwa im Klageverfahren zur Hauptsache 5 A 5577/21 - und damit die Beseitigung dessen Wirksamkeit könnte eine Fiktion oder Fortgeltungswirkung, sollte sie ursprünglich ausgelöst worden sein, ex tunc wiederaufleben lassen (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 3 AufenthG; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.6.2008, a.a.O.; Kluth, in: ders./Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 32. Edition, Stand: 1.1.2022, AufenthG § 84 Rn. 42, 29).

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2019 - 13 PA 65/19

    Streit um die Beschränkung der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    Für die Höhe der Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens gilt der streitwertunabhängige Festgebührentatbestand in Nr. 5502 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG - Kostenverzeichnis - (vgl. zur Entstehung von Gerichtskosten bei Zurückweisung einer PKH-Beschwerde: Senatsbeschl. v. 28.3.2019 - 13 PA 65/19 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfe (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.) nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 - juris Rn. 11) war dieses Eilrechtsschutzbegehren voraussichtlich jedenfalls unbegründet.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    Nach der im Prozesskostenhilfeverfahren unter Berücksichtigung des Zwecks der Prozesskostenhilfe (vgl. zu im Hauptsacheverfahren einerseits und im Prozesskostenhilfeverfahren andererseits anzulegenden unterschiedlichen Maßstäben: BVerfG, Beschl. v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10 ff. m.w.N.) nur vorzunehmenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.2.2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361, 362 - juris Rn. 11) war dieses Eilrechtsschutzbegehren voraussichtlich jedenfalls unbegründet.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2020 - 13 ME 30/20

    Abschiebungsandrohung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    Nach alledem könnte auf dem beschriebenen Wege nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO allenfalls die durch die Versagung vollziehbar entstandene Ausreisepflicht (vgl. §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) suspendiert, das heißt deren Vollziehbarkeit beseitigt werden (vgl. Senatsbeschl. v. 10.3.2020 - 13 ME 30/20 -, juris Rn. 5), wodurch eine Abschiebung gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bis auf Weiteres rechtlich unzulässig würde.
  • OVG Niedersachsen, 18.11.2021 - 13 ME 426/21

    Auslösung einer Fortbestandsfiktion bei den Schengen-Visa i.R.d. Antrags eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    a) Eine danach erforderliche gesetzliche Erlaubnis- oder Duldungsfiktion nach § 81 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AufenthG , gesetzliche Fortbestandsfiktion nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG oder behördlich angeordnete Fortgeltungswirkung nach § 81 Abs. 4 Satz 3 AufenthG (vgl. zur Systematik Senatsbeschl. v. 18.11.2021 - 13 ME 426/21 -, InfAuslR 2022, 97, juris Rn. 7 ff.) bestand nämlich während des erstinstanzlichen Verfahrens vorläufigen Rechtsschutzes 5 B 5578/21 nicht.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2021 - 13 ME 18/21

    Anhörung; Aufenthaltserlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz; Fiktion

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 13 PA 138/22
    bb) Selbst wenn jedoch eine dieser Wirkungen zunächst eingetreten sein sollte, wäre sie später - aber noch vor Einleitung des erstinstanzlichen Eilverfahrens am 28. September 2021 - jedenfalls bereits durch die Bekanntgabe des klagegegenständlichen Bescheides der Antragsgegnerin vom 6. August 2021 (Bl. 9 ff. der GA), welcher neben der Ausweisungsverfügung auch eine gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare Ablehnung der genannten Verlängerungsanträge enthält, beseitigt worden und damit erloschen (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 12.7.2021 - 13 ME 18/21 -, InfAuslR 2021, 337, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 30.05.2023 - 4 EO 208/23

    Anspruch auf Erteilung einer ausländerrechtlichen Fiktionsbescheinigung während

    Statthafte Antragsart ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 13 PA 138/22 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28. September 2010 - 2 M 138/10 - juris; OVG Bremen, Beschluss vom 17. September 2010 - 1 B 140/10 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 11 S 1467/22 - juris, und vom 20. November 2007 - 11 S 2364/07 -, juris Rn. 3).

    Erst eine obsiegende behördliche oder unanfechtbare gerichtliche Entscheidung in der Hauptsache beseitigt die Wirksamkeit der ablehnenden Entscheidung, lässt die Fiktionswirkung ex tunc wiederaufleben und führt nachträglich zur Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers in der Zeit zwischen Erlass der Entscheidung und deren Aufhebung in der Hauptsache (vgl. BVerwG, Urteile vom 1. Februar 2000 - 1 C 14/99 -, juris Rn. 10, und vom 22. Januar 2002 - 1 C 6/01 -, BVerwGE 115, 352-360, juris Rn. 21; NdsOVG, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 13 PA 138/22 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2008 - OVG 2 S 36.08 - juris Rn. 4 m. w. N.; BeckOK, AufenthG § 84 Rn. 29, 42; Dienelt, AufenthG § 84 Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2024 - 13 ME 260/23

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Ausreisepflicht; effektiver

    Dieser vom anwaltlich vertretenen Antragsteller gestellte Antrag, der darauf gerichtet ist, die durch die Versagung eines begehrten Aufenthaltstitels vollziehbar entstandene Ausreisepflicht (vgl. §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 2 Satz 2, 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ) zu suspendieren und damit eine Abschiebung zu verhindern (vgl. Senatsbeschl. v. 12.5.2022 - 13 PA 138/22 -, juris Rn. 7; VGH, Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 15), ist bereits unzulässig.
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